Das Behindertengleichstellungsgesetzt
Ach, was war meine Impulsregulation gestört, als ich begann das BGG zu lesen. So schade, so viel Arbeit verpufft, dachte ich. Aber dann, dann muss man akzeptieren und weitermachen. Für jemanden, der es braucht. Nach meinen Vorträgen kommen immer Menschen, die weinen und dankbar sind oder verzweifelt. Ich musste so viel Leid erleben in den letzten zwei Jahren im Umfeld und in den Gesprächen. Es braucht Zeit für Strukturen. Ich werde einfach weiter reden und erklären und fordern und schauen, was passiert.
Die Bundesschülervertretung erklärt eindeutig, dass die Teilhabe in Schulen nicht strukturell gefährtdet ist. Suizid ist bei Jugendlichen Todesursache Nr. 1; psychische Gesundheit der häufigste Grund für Klinikaufenthalte. 41 % der Frühberentungen weisen darauf hin, dass die Teilhabe in der Arbeitswelt aufgrund psychischer Belastungen nicht strukturell gewährleistet ist. Deutschland hat die Chance, Prävention, Gesundheit und Barrierefreiheit neu zu definieren und damit Leid zu verhindern. Die Novelle bleibt leider hinter dem Auftrag für die Bürgerinnen und Bürger mit nicht sichtbaren Behinderungen zurück.
Hier meine Stellungnahme zum Intro und Budgetierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG).
Für die detaillierte Stellungnahme benötige ich mehr Zeit, als die eingeräumte Möglichkeit für Analyse. Allerdings hoffe, ich, dass die Fakten und Rückmeldungen bereits dazu führen, dass es sichtbare Veränderungen geben.
Die Novelle verbessert das BGG für sichtbare Behinderungen, berücksichtigt aber strukturell nicht die Mehrheit der Menschen mit Behinderungen in Deutschland: 70–75 % aller Menschen mit Behinderungen (9–10 Millionen Menschen) leben mit nicht sichtbaren Behinderungen – Neurodiversität, neurologische, psychische und chronische Erkrankungen.
Die zentrale Erkenntnis:
Das Problem:
Invisible Barrieren – sensorische, soziale und erweiterte kommunikative Barrieren – sind in Erklärung, Lösung und Gesetzgebung und auch in der Komplexität nicht in den Maßnahmen benannt.
Die juristische Konsequenz:
Was nicht im Gesetz benannt ist, kann nicht eingeklagt werden:
* Keine einklagbare Rechtsposition für 70–75 % der Menschen mit Behinderungen
* Fehlende Operationalisierung von „angemessenen Vorkehrungen“
* Strukturelle Unterfinanzierung
* Verstoß gegen UN-Behindertenrechtskonvention (UN-Ausschuss 2023)
Die Forderung:
1. Explizite Bennennung invisibler, also sensorischer, sozialer und erweiterter kommunikativer Barrieren
2. Bundeskompetenzzentrum für Menschen mit nicht sichtbaren Behinderungen mit eigenständiger Budgetierung (inklusive Gebärdensprache/Leichte Sprache). Da Kontaktpersonen, wie auch Behörden aktuell keine Leitfäden oder klare Positionen haben. Gebärdensprache und leichte Sprache sind nur ein Teil der bisher vernachlässigten Aspekte.
3. Erfüllungsaufwand neu kalkulieren – kostenneutrale Unterlassung ist keine Option unter der UN-BRK
Die Evidenz:
* Nationales Suizidpräventionsprogramm (2025) fordert Abbau invisiblen Barrieren als Präventionsmaßnahme
* Vorsitzende des Deutschen Ethikrat bestätigt die Anfrage von Recht auf Sichtbarkeit und erklärt das Recht auf Abbau von Barrieren für Menschen mit nicht sichtbaren Behinderungen als ebenso verpflichtend wie von Menschen mit sichtbaren Behinderungen.
* Bundespräsidialamt hat die Wichtigkeit vom Abbau von invisiblen Barrieren bestätigt.
* Die Tatsache, dass invisible Barrieren weniger greifbar sind als bauliche Maßnahmen, entbindet nicht von der Anerkennung.
* UN-Ausschuss kritisiert (2023): Deutschlands Barrierefreiheitsverständnis ist zu eng
* Fachstelle Barrierefreiheit hat uns im Vorfeld erklärt, dass für die komplexe Bearbeitung von invisiblen Barrieren zum damaligen Zeitpunkt keine Ressourcen vorhanden waren. Die Novelle und Neubewertung hätte dies korrigieren müssen.
Die Realität:
Positive Entwicklungen (reizarme Läden, neuro-inklusive Räume) entstehen unterhalb der gesetzlichen Ebene – durch Engagement, nicht durch Recht. Das ist kein tragfähiger Zustand für eine Millionenpopulation.
Fazit: Nur wenn die Bundesregierung und die Novelle invisible Barrieren strukturell benennt, kann das BGG für ALLE Menschen mit Behinderungen funktionieren. Die aktuelle Novelle lässt die Mehrheit gesetzlich unsichtbar.
